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Sebastian Nawrot
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Barrierefreiheit WCAG / BITV

Bis zu 5.000 Euro Foerderung: So finanzierst du deine barrierefreie Website

Aktion Mensch, oeffentliche Traeger, Landesfoerderprogramme: Welche Foerderungen Vereine, Kultureinrichtungen und gemeinnuetzige Organisationen für barrierefreie Websites bekommen - und wie du sie beantragst.

Sebastian Nawrot
5 Min. Lesezeit
#Barrierefreiheit#Foerderung#WCAG#BITV#BFSG#Kultureinrichtungen#Vereine
Bis zu 5.000 Euro Foerderung: So finanzierst du deine barrierefreie Website

Barrierefreie Websites sind seit Juni 2025 für viele Organisationen Pflicht. Was die wenigsten wissen: Die Umsetzung muss nicht aus eigener Tasche bezahlt werden. Vereine, Kultureinrichtungen und gemeinnuetzige Organisationen koennen Foerdergelder beantragen, die einen Großteil der Kosten abdecken.

In diesem Artikel zeige ich dir, welche Foerderprogramme es gibt, wer sie beantragen kann und wie du das Geld konkret bekommst.

Diese Foerderungen gibt es

Aktion Mensch - bis zu 5.000 Euro für barrierefreie Websites

Die Aktion Mensch foerdert gemeinnuetzige Organisationen gezielt bei der digitalen Barrierefreiheit. Das Programm ist der einfachste Weg für Vereine und Kultureinrichtungen, an Foerdergelder zu kommen.

Was wird gefoerdert?

  • Barrierefreie Gestaltung oder Relaunch der Website
  • Technische Anpassungen für WCAG-Konformitaet
  • Schulungen zur barrierefreien Content-Pflege

Die Bedingungen:

  • Deine Organisation ist gemeinnuetzig (Verein, Stiftung, gGmbH, freier Traeger)
  • Du bringst mindestens 20% Eigenmittel ein
  • Die Zielgruppen werden partizipativ einbezogen (z.B. Feedback von Menschen mit Behinderungen)
  • Foerderhoehe: bis zu 5.000 Euro

In der Praxis bedeutet das: Bei einem Projekt von 6.000 Euro traegst du 1.200 Euro selbst, den Rest uebernimmt die Aktion Mensch. Das ist ein sehr gutes Verhaeltnis für eine Website, die danach den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Oeffentliche Traeger - oft der groesste Foerdertopf

Wenn dein Verein oder deine Einrichtung oeffentliche Gelder erhaelt (Zuschuss von Kommune, Land oder Bund), hast du einen starken Hebel: Der Traeger ist nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet, Barrierefreiheit zu gewaehrleisten. Das schliesst die digitale Barrierefreiheit explizit mit ein.

Was das für dich bedeutet:

  • Reiche einen konkreten Antrag mit Kostenvoranschlag beim Traeger ein
  • Viele Traeger haben Budgets für digitale Barrierefreiheit, die nicht abgerufen werden
  • Die Argumentation ist einfach: Du setzt eine gesetzliche Pflicht um, die auch dem Traeger obliegt

Hier liegt oft das groesste Foerderpotenzial - weil die Betraege nicht gedeckelt sind wie bei der Aktion Mensch.

Landesfoerderprogramme

Einzelne Bundeslaender bieten eigene Foerderprogramme an:

  • Schleswig-Holstein foerdert Barrierefreiheit im oeffentlichen Raum - Antraege koennen Vereine, Verbaende und private Unternehmen stellen
  • NRW foerdert Inklusion ueber die Landesbehindertenbeauftragte
  • Bayern hat Mittel ueber die Stiftung "Anteil" für inklusive Projekte

Pruefe, ob dein Bundesland aehnliche Programme hat. Die jeweiligen Landesbehindertenbeauftragten sind eine gute Anlaufstelle.

Kombinationsmoeglichkeiten

Foerderprogramme lassen sich teilweise kombinieren. Ein typisches Szenario:

  1. Oeffentlicher Traeger uebernimmt 60% der Kosten
  2. Aktion Mensch foerdert weitere 20%
  3. Dein Eigenanteil: nur noch 20%

So wird ein Projekt von 8.000 Euro für dich zu einem Investment von 1.600 Euro - für eine Website, die gesetzeskonform ist, mehr Menschen erreicht und besser bei Google rankt.

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Zusammen mit der BITV 2.0 bedeutet das: Barrierefreie Websites sind für die meisten Kultureinrichtungen und viele Vereine gesetzliche Pflicht.

Wer ist betroffen?

EinrichtungstypRechtsgrundlageGilt seit
Oeffentliche Museen, Theater, BibliothekenBITV 2.0Bereits gueltig
Einrichtungen mit oeffentlicher TraegerschaftBITV 2.0Bereits gueltig
Stiftungen/Vereine mit oeffentlicher FinanzierungBITV 2.0 + ggf. BFSGBereits gueltig / Juni 2025
Private Kulturveranstalter mit TicketverkaufBFSG28. Juni 2025
Vereine mit kostenpflichtigen Online-AngebotenBFSG28. Juni 2025

Ausnahme: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschaeftigte UND unter 2 Mio. Euro Umsatz) sind vom BFSG ausgenommen. Aber: Wenn du oeffentliche Foerdergelder erhaeltst, kann Barrierefreiheit trotzdem zur Foerderbedingung gehoeren.

Was bei Verstoessen droht

Die Einhaltung wird von den Marktueberwachungsbehoerden der Bundeslaender stichprobenartig kontrolliert:

  • Aufforderung zur Nachbesserung mit Fristsetzung
  • Bussgelder bis zu 100.000 Euro bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstoessen
  • Abmahnungen durch Verbaende und betroffene Personen

Die Rechtslage ist vergleichbar mit der DSGVO-Einfuehrung 2018: Erst passiert wenig, dann kommen die Abmahnwellen. Wer jetzt handelt, ist auf der sicheren Seite - und bekommt die Umsetzung noch gefoerdert.

Was technisch umgesetzt werden muss

Der geforderte Standard ist WCAG 2.2, Stufe AA. Das umfasst unter anderem:

Visuell: Farbkontraste mindestens 4,5:1, flexible Schriftgroessen (200% Zoom ohne Informationsverlust), aussagekraeftige Alt-Texte für Bilder, sichtbare Fokus-Indikatoren.

Strukturell: Semantisches HTML mit korrekter Ueberschriften-Hierarchie, korrekt beschriftete Formulare, Sprache im HTML-Dokument angegeben.

Interaktiv: Komplette Tastaturbedienbarkeit, keine Zeitlimits ohne Verlaengerungsmoeglichkeit, Animationen abschaltbar (prefers-reduced-motion), Touch-Targets mindestens 24x24 Pixel.

Medien: Videos mit Untertiteln, Audio-Inhalte transkribiert, PDFs ebenfalls barrierefrei.

Fuer oeffentliche Einrichtungen (BITV 2.0) kommen hinzu: Inhalte in Leichter Sprache, Inhalte in Deutscher Gebaerdensprache und eine Barrierefreiheitserklaerung.

So laeuft die gefoerderte Umsetzung ab

Als Webentwickler mit Fokus auf Barrierefreiheit unterstuetze ich dich vom Foerderantrag bis zur fertigen Website:

  1. Kostenloses Erstgespraech - Wir klaeren, welche Gesetze und Foerderungen für dich gelten
  2. Kostenvoranschlag für den Foerderantrag - Ich erstelle die Unterlagen so, dass du sie direkt bei der Aktion Mensch oder deinem Traeger einreichen kannst
  3. Audit & Umsetzung - Nach Foerderzusage pruefe ich deine Website und setze die Barrierefreiheit um
  4. Abnahme & Erklaerung - Konformitaetstest und Barrierefreiheitserklaerung

Du bekommst also nicht nur eine barrierefreie Website, sondern auch die Unterstuetzung beim Foerderantrag - damit du so wenig wie möglich selbst zahlen musst.

Fazit: Foerderung nutzen, bevor die Abmahnungen kommen

Die Kombination aus gesetzlicher Pflicht und verfuegbaren Foerdergeldern macht jetzt den idealen Zeitpunkt für die Umsetzung. Wer wartet, riskiert Bussgelder - und verpasst Foerderfenster, die nicht unbegrenzt offen bleiben.

  • Bis zu 80% der Kosten koennen gefoeordert werden
  • Bussgelder bis 100.000 Euro drohen bei Nichtumsetzung
  • Mehr Reichweite - ueber 10 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland
  • Bessere SEO - barrierefreie Websites ranken besser bei Google

Du willst wissen, welche Foerderung für deine Einrichtung möglich ist? Melde dich für ein kostenloses Erstgespraech - ich klaere das mit dir.


Quellen: Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Aktion Mensch Foerderprogramme, BFSG-Gesetz.de. Stand: Februar 2026.

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